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   BGH, 20.07.2012 - V ZR 241/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,23130
BGH, 20.07.2012 - V ZR 241/11 (https://dejure.org/2012,23130)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2012 - V ZR 241/11 (https://dejure.org/2012,23130)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2012 - V ZR 241/11 (https://dejure.org/2012,23130)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 2 S 1 WoEigG, § 23 Abs 4 S 1 WoEigG, § 46 Abs 1 S 1 WoEigG
    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Klagebefugnis eines Bucheigentümers bei materiell-rechtlicher Unwirksamkeit des Wohnungseigentumserwerbs; Bestandskraft eines fehlerhaften Negativbeschlusses betreffend eine Veräußerungszustimmung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechtigung eines im Wohnungseigentums-Grundbuch als Eigentümer eingetragenen Nichteigentümers zur Erhebung einer Anfechtungsklage gegen einen WEG-Beschluss

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Nichtigkeit des Eigentümerbeschlusses bei Versagung der erforderlichen Zustimmung zur Veräußerung ohne wichtigen Grund

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Nichtigkeit eines die Veräußerungszustimmung verweigernden WEG-Beschlusses

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fehlende Veräußerungszustimmung bei zu Unrecht angenommenem wichtigen Grund; keine Befugnis zur Anfechtungsklage bei unwirksamem Erwerb; Bestandskraft

  • rewis.io

    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Klagebefugnis eines Bucheigentümers bei materiell-rechtlicher Unwirksamkeit des Wohnungseigentumserwerbs; Bestandskraft eines fehlerhaften Negativbeschlusses betreffend eine Veräußerungszustimmung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 46 Abs. 1 S. 1
    Berechtigung eines im Wohnungseigentums-Grundbuch als Eigentümer eingetragenen Nichteigentümers zur Erhebung einer Anfechtungsklage gegen einen WEG -Beschluss

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentum nicht wirksam erworben: Anfechtungsklage unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Scheineigentümer und die Wohnungseigentümerversammlung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zustimmung zur Wohnungsveräußerung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu Unrecht eingetragene Bucheigentümer sind nicht zur Erhebung einer Anfechtungsklage befugt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bedarf Verweigerung der Zustimmung zu Veräußerung von WEG eines wichtigen Grundes, ist Beschluss bei Fehlen eines wichtigen Grundes anfechtbar

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Verweigerung der Zustimmung zu Wohnungsveräußerung

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Kein Eigentumserwerb bei fehlender Verwalterzustimmung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Unberechtigtes "Nein" zu Veräußerung kann verbindlich sein

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Unrichtiger Grundbucheintrag begründet keine Rechte und Pflichten als Wohnungseigentümer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Unberechtigtes "Nein" zu Veräußerung kann verbindlich sein

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Unrichtiger Grundbucheintrag begründet keine Rechte und Pflichten als Wohnungseigentümer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    WEG §§ 12, 23, 46; BGB § 891 Anfechtungsklage des bloßen Bucheigentümers

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    WEG: Guter Glaube an das Grundbuch genügt nicht für den Erwerb von Wohnungseigentum! (IMR 2012, 417)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    WEG: Negativbeschluss über Veräußerungszustimmung wird bestandskräftig! (IMR 2012, 420)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3232
  • MDR 2012, 1151
  • NZM 2012, 768
  • ZMR 2012, 972
  • WM 2013, 861
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 01.10.1999 - V ZR 168/98

    Bestätigung eines unwirksamen Rechtsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 20.07.2012 - V ZR 241/11
    Denn nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung wird ein schwebend unwirksames Rechtsgeschäft durch die Versagung der erforderlichen Genehmigung aufgrund der rechtsgestaltenden Wirkung endgültig unwirksam bzw. nichtig (vgl. nur Senat, Urteil vom 1. Oktober 1999 - V ZR 168/98, NJW 1999, 3704 mwN; BGH, Urteil vom 30. März 1994 - XII ZR 30/92, BGHZ 125, 355, 358 jeweils mwN).

    Eine Bestätigung des unwirksamen Rechtsgeschäfts im Sinne von § 141 BGB war zwar möglich, setzte aber den Bestätigungswillen der Vertragsparteien voraus (Senat, Urteile vom 10. Februar 2012 - V ZR 51/11, NJW 2012, 1570 Rn. 21 f.; vom 1. Oktober 1999 - V ZR 168/98, NJW 1999, 3704 jeweils mwN).

  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 51/11

    Sittenwidriges Rechtsgeschäft: Berücksichtigung nachträglicher Änderungen bei der

    Auszug aus BGH, 20.07.2012 - V ZR 241/11
    Eine Bestätigung des unwirksamen Rechtsgeschäfts im Sinne von § 141 BGB war zwar möglich, setzte aber den Bestätigungswillen der Vertragsparteien voraus (Senat, Urteile vom 10. Februar 2012 - V ZR 51/11, NJW 2012, 1570 Rn. 21 f.; vom 1. Oktober 1999 - V ZR 168/98, NJW 1999, 3704 jeweils mwN).
  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BGH, 20.07.2012 - V ZR 241/11
    Weil der Kläger zu 1 nicht Wohnungseigentümer ist, durfte er zu der Eigentümerversammlung nicht geladen werden; ohnehin führt die unterbliebene Ladung eines Wohnungseigentümers nach der Rechtsprechung des Senats nur in ganz besonders schwerwiegenden Ausnahmefällen zur Nichtigkeit der in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse (Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 235/11, zur Veröffentlichung bestimmt; Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 294 f.).
  • BGH, 18.05.1989 - V ZB 4/89

    Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses; GbR als Verwalter; Berücksichtigung der

    Auszug aus BGH, 20.07.2012 - V ZR 241/11
    Ein Beschluss der Wohnungseigentümer, durch den mehrere Personen zum Verwalter bestellt werden, ist nichtig und eine durch diese Personen gemäß § 12 WEG erteilte Zustimmung unwirksam (Senat, Beschluss vom 18. Mai 1989 - V ZB 4/89, BGHZ 107, 268, 272 f.; BGH, Urteil vom 11. Dezember 1989 - II ZR 117/89, WuM 1990, 128).
  • BGH, 11.05.2012 - V ZR 196/11

    Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft: Haftung des Erwerbers und des

    Auszug aus BGH, 20.07.2012 - V ZR 241/11
    Denn insbesondere das Stimm- und Anfechtungsrecht muss mit der Verpflichtung korrespondieren, Kosten und Lasten zu tragen (Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 196/11, WuM 2012, 392 Rn. 18, zum Abdruck in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 235/11

    Wohnungseigentümerversammlung: Folgen unterbliebener Einladung eines

    Auszug aus BGH, 20.07.2012 - V ZR 241/11
    Weil der Kläger zu 1 nicht Wohnungseigentümer ist, durfte er zu der Eigentümerversammlung nicht geladen werden; ohnehin führt die unterbliebene Ladung eines Wohnungseigentümers nach der Rechtsprechung des Senats nur in ganz besonders schwerwiegenden Ausnahmefällen zur Nichtigkeit der in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse (Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 235/11, zur Veröffentlichung bestimmt; Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 294 f.).
  • BGH, 13.05.2011 - V ZR 166/10

    Wohnungseigentum: Passivlegitimation der Wohnungseigentümer bei Verweigerung der

    Auszug aus BGH, 20.07.2012 - V ZR 241/11
    Ist die Verwalterbestellung - wie hier - nichtig, ergibt sich dies schon aus § 27 Abs. 3 Satz 2 WEG; im Übrigen wird der Verwalter bei der Erteilung der Zustimmung regelmäßig nur als Treuhänder und mittelbarer Stellvertreter der Wohnungseigentümer tätig, weshalb diese die Entscheidung zu jeder Zeit an sich ziehen können (vgl. Senat, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 166/10, NZM 2011, 719 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus BGH, 20.07.2012 - V ZR 241/11
    Damit wollte der Gesetzgeber Rechtsunsicherheiten beheben, die dadurch entstanden waren, dass eine Zustimmung gemäß § 12 WEG vor der Entscheidung des Senats vom 21. Februar 1991 (V ZB 13/90, BGHZ 113, 374 ff.) bei einer Erstveräußerung nach der Teilung durch den Eigentümer allgemein als entbehrlich angesehen wurde.
  • BGH, 30.03.1994 - XII ZR 30/92

    Rechtsfolgen der Verweigerung der Genehmigung eines zustimmungspflichtigen

    Auszug aus BGH, 20.07.2012 - V ZR 241/11
    Denn nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung wird ein schwebend unwirksames Rechtsgeschäft durch die Versagung der erforderlichen Genehmigung aufgrund der rechtsgestaltenden Wirkung endgültig unwirksam bzw. nichtig (vgl. nur Senat, Urteil vom 1. Oktober 1999 - V ZR 168/98, NJW 1999, 3704 mwN; BGH, Urteil vom 30. März 1994 - XII ZR 30/92, BGHZ 125, 355, 358 jeweils mwN).
  • BGH, 06.10.1994 - V ZB 2/94

    Rechtsfolgen der Rückwirkung der Anfechtung des Erwerbs von Wohnungs- oder

    Auszug aus BGH, 20.07.2012 - V ZR 241/11
    Die faktische Zugehörigkeit zur Eigentümergemeinschaft vermag die fehlende Rechtsstellung nicht zu ersetzen (Senat, Beschluss vom 6. Oktober 1994 - V ZB 2/94, NJW 1994, 3352, 3353; KG, NJW-RR 2003, 589 f.; OLG Düsseldorf, ZMR 2005, 719 f.; Klein in Bärmann, aaO, § 10 Rn. 4).
  • OLG Köln, 06.08.2009 - 16 Wx 133/08

    Verweigerung der Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum

  • BGH, 11.12.1989 - II ZR 117/89

    Müssen alle Wohnungseigentümer in der Klageschrift namentlich aufgeführt werden?

  • BayObLG, 06.03.2003 - 2Z BR 90/02

    Wohnungseigentum: Feststellungsinteresse im Hinblick auf die Nichtigkeit eines

  • KG, 23.09.2002 - 24 W 230/01

    Wohngeldverpflichtung des werdenden Wohnungseigentümers; nichtiger Kaufvertrag

  • KG, 07.06.1994 - 1 W 6026/93

    Verwalterzustimmung bei Veräußerung von Wohnungseigentum

  • LG Braunschweig, 21.09.2010 - 6 S 113/10

    Wohnungseigentümer darf weitere Wohnung hinzukaufen und seine Miteigentumsanteile

  • BGH, 14.07.2017 - V ZR 290/16

    Wohnungseigentum: Entstehung eines neuen Stimmrechts bei Übertragung des

    Wohnungseigentümer und damit Träger des Stimmrechts ist nach allgemeinem Verständnis derjenige, der im Einklang mit der materiellen Rechtslage im Wohnungsgrundbuch als Eigentümer eingetragen ist (Bärmann/Merle, WEG, 13. Aufl., § 25 Rn. 4; Mediger, NZM 2011, 137, 140 jeweils mwN; vgl. auch Senat, Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 241/11, NJW 2012, 3232 Rn. 8 zu § 46 Abs. 1 WEG).
  • BGH, 18.10.2019 - V ZR 188/18

    Verpflichtung des ehemaligen Verwalter einer klagenden

    Ist - wie hier - der Verwalter zustimmungsberechtigte Person, wird er bei der Entscheidung über die Zustimmung zur Veräußerung in aller Regel als Treuhänder und mittelbarer Stellvertreter der Wohnungseigentümer tätig (Senat, Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 241/11, NJW 2012, 3232 Rn. 13; Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 166/10, NJW-RR 2011, 1453 Rn. 9; BGH, Urteil vom 26. September 1990 - IV ZR 226/89, BGHZ 112, 240, 242).
  • BGH, 27.11.2020 - V ZR 71/20

    Wohnungseigentumssache: Beschlussanfechtungsklage eines Nießbrauchers von

    Nach dieser Vorschrift darf die Klage - von der Verwalterklage abgesehen - nur von einem Wohnungseigentümer erhoben werden, d.h. von demjenigen, der im Wohnungsgrundbuch als Eigentümer eingetragen ist und das Wohnungs- oder Teileigentum nach materiellem Recht wirksam erworben hat; fehlt es daran, ist die Klage mangels Klagebefugnis des Klägers als unzulässig abzuweisen (vgl. Senat, Urteil vom 20. Juli 2012 - V ZR 241/11, NJW 2012, 3232 Rn. 7 f.; zur - hier nicht vorliegenden - Ausnahme für den werdenden Wohnungseigentümer Senat, Urteil vom 23. Juni 2017 - V ZR 102/16, ZWE 2017, 367 Rn. 6).
  • KG, 03.05.2018 - 1 W 370/17

    Wohnungsgrundbuchsache: Eintragungshindernis bei fehlender Verwalterzustimmung

    Denn der teilende Eigentümer (und auch ein späterer Alleineigentümer) kann den Verwalter in der Teilungserklärung bestellen (BGH, NJW 2013, 3360, 3361 Rn. 8; 2012, 3232 Rn. 11; 2002, 3240, 3244) oder sich in der Teilungserklärung ermächtigen, den Verwalter später zu bestimmen (vgl. dazu BayObLG, NJW-RR 1994, 784).
  • LG München I, 05.06.2018 - 36 S 19440/17

    Zustimmungsversagung zur Veräußerung

    Rechtsfolge des Verstoßes ist die Unwirksamkeit des Beschlusses (BGH v. 20.07.2012 - V ZR 241/11 -, juris Rn. 17).
  • AG Hamburg-St. Georg, 31.03.2023 - 980a C 20/22

    Durch (Negativ-) Beschluss verweigerte Zustimmung zur Veräußerung

    Es ist höchstrichterlich geklärt, dass ein die Zustimmung versagender Beschluss der Wohnungseigentümer im Regelfall auch dann bestandskräftig wird, wenn ein wichtiger Grund zu Unrecht angenommen worden ist; der Beschluss kann allenfalls dann nichtig sein, wenn er auf ersichtlich sachfremden Erwägungen beruht, die offenkundig keinen wichtigen Grund darstellen (vgl. BGH, NJW 2012, 3232, 3233, Rz. 17 = ZMR 2012, 972).

    Mit der bestandskräftigen Versagung der Zustimmung zur Veräußerung ist der zunächst schwebend unwirksame Kaufvertrag vom 29.10.2020 sowie das damit zusammenhängende dingliche Rechtsgeschäft - gegenüber jedermann bzw. mit absoluter Wirkung - endgültig unwirksam geworden (s. BGH, NJW 2012, 3232, 3233, Rz. 17 = ZMR 2012, 972; Skauradszun, in: BeckOGK, 1.3.2023, § 12, Rn. 48).

  • AG Berlin-Schöneberg, 07.07.2021 - 770 C 76/20

    Zulässigkeit der Unterbringung vieler Pflegebedürftiger in WEG

    Dem Kläger steht, nachdem die Beigeladene die Entscheidung über die Zustimmungserteilung auf die Wohnungseigentümer übertragen hat, vgl. zur Zulässigkeit BGH, Urteil vom 20.07.2012, V ZR 241/11, Rn. 13 juris, kein Anspruch gegen die Beklagten auf Erteilung der Zustimmung durch die Wohnungseigentümer zu.
  • OLG Jena, 05.07.2013 - 9 W 287/13

    Grundbuchberichtigung und Erforderlichkeit einer Zustimmung des Verwalters

    War wie hier ein Verwalter nicht vorhanden, ist die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer erforderlich und ausreichend (Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 12 Rn. 8, 9 m.w.N.); das war hier die Beteiligte zu 1. Es bedarf hierzu auch keines förmlichen Beschlusses der Gemeinschaft; die Erklärung aller übrigen Wohnungseigentümer reicht aus (BGH NJW 2012, 3232 f. ).
  • AG Hamburg-St. Georg, 26.11.2021 - 980b C 23/21

    Gläubigerstellung der Gemeinschaft hinsichtlich einer

    Die unterbliebene Ladung eines Wohnungseigentümers führt nur in ganz besonders schwerwiegenden Ausnahmefällen zur Nichtigkeit der in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse (vgl. BGH, NJW 2012, 3232, 3234, Rn. 21 = ZMR 2012, 972).
  • LG Rostock, 16.10.2013 - 1 T 179/13

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der Anfechtungsklage des nicht

    In der Regel ist derjenige Wohnungseigentümer, der im Wohnungsgrundbuch als Eigentümer eingetragen ist (vgl. BGH, Urteil v. 20.07.2012 - V ZR 241/11 - zitiert nach juris).
  • AG Kassel, 04.05.2017 - 800 C 3456/16

    Die Anfechtung der Rechtsgeschäfte des Erwebsvorganges einer Eigentumswohnung ist

  • AG Schwerin, 27.06.2014 - 11 C 141/13

    Eigentumswechsel von der Verwalterzustimmung abhängig?

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